Wie steht es um Ihre Zinsbindung?
Zweifelsohne möchte jeder bei seiner Finanzierung das bestmögliche Angebot. Und dazu gehören neben der Planungssicherheit und der zu zahlenden Rate selbstverständlich auch die Zinsen.
Es ist kein einfacher Schritt, für welche Zinsbindungsdauer man sich zu Beginn einer Finanzierung entscheiden soll. Einige von Ihnen werden bestimmt vor sieben oder acht Jahren eine Finanzierung abgeschlossen und schon damals das Gefühl eines Schnäppchens erlebt haben. Zu diesem Zeitpunkt konnte noch keiner ahnen, dass die Zinsen immer noch weiter fallen würden.
Nun könnte man sich natürlich ärgern, dass man aktuell noch einen höheren Zins bezahlt und die Zinsbindung noch ein paar Jahre andauert. Oder man ist clever wie Sie, denn das sind Sie zweifelsohne, wenn Sie diesen Beitrag lesen.
Denn bereits jetzt können auch Sie von den aktuell niedrigen Zinsen profitieren, und zwar über eine sogenannte Forwardvereinbarung. Das bedeutet: Bereits bis zu fünf Jahre im Voraus können Sie den Zins für Ihre Anschlussfinanzierung mit den Banken aushandeln und “festklopfen”. Basis ist grundsätzlich das aktuelle Zinsniveau. Da dies ein Pokerspiel für beide Seiten bedeutet, wird dabei immer mit Aufschlägen zur aktuellen Zinslage gerechnet. Daraus ergibt sich, dass es zwar fünf Jahre vor Auslauf der Zinsbindung möglich ist, den aktuellen Zins (zzgl. Aufschlag) zu sichern, es sich jedoch realistisch betrachtet erst ca. drei Jahre vor Auslauf der Zinsbindung für Sie lohnen wird.
Wann lohnt sich eine Forwardvereinbarung?
Sinnvoll ist das Ganze natürlich nur, wenn Sie von einem steigenden Zinsniveau ausgehen. Da wir uns derzeit in einer absoluten Niedrigzinsphase befinden, wird die Entwicklung aus unserer Sicht aufgrund des natürlichen Wirtschaftszyklus’ – selbst unter Berücksichtigung der Corona-Besonderheiten – auch irgendwann wieder nach oben, also in Richtung steigender Zinsen, verlaufen.
Zahlenbeispiel:
Sie haben vor einigen Jahren einen Kreditvertrag abgeschlossen, der einen Zinssatz von drei Prozent beinhaltet. Nun sind es noch ein bis drei Jahre, bis die Zinsbindung endet und Sie erwarten bis dahin einen Anstieg des aktuellen Zinsniveaus (ca. ein Prozent) auf 2,5 Prozent. In diesem Fall können Sie bereits jetzt mit einem geringen Aufschlag auf 1,25 Prozent die Zinsvereinbarung auf den Zeitpunkt des Auslaufes der Zinsbindung sichern. Sollte es so kommen, dass die Zinsen steigen, haben Sie in jedem Fall gewonnen.
Wie funktioniert’s?
Verlängert wird immer die Finanzierung der Restschuld zum Zeitpunkt des Endes der Zinsbindungsfrist. Bis zum Auslauf der aktuellen Zinsbindungsfrist zahlen Sie den bislang vereinbarten Zins. Danach zahlen Sie den im Wege des Forward-Darlehens vereinbarten Zins.