Anschlussfinanzierung / Prolongation

 

Diese Begriffe hat jeder vielleicht schon mal gehört. Aber was ist darunter eigentlich zu verstehen?

 

Anschlussfinanzierung

Wer erstmals eine Immobilienfinanzierung auf die Beine gestellt hat, durfte sich gleich mal entscheiden, ob er die Zinsen für eine Dauer, von 5, 10, 15 oder bis zu 30 Jahren fest vereinbaren wollte. Wenn man sich z.B. für eine 10-jährige Zinsbindung entschieden hatte, hieß das aber in der Regel nicht automatisch, dass nach diesen 10 Jahren auch das gesamte Darlehen komplett abbezahlt sein würde. Abhängig von der Höhe der sog. Tilungsquote wird nach den 10 Jahren in der Regel also ein Darlehenssaldo offen stehen. Und dann gilt es, diesen Darlehenssaldo erneut zu finanzieren. Das Ganze nennt man dann Anschlussfinanzierung.

 

Prolongation

Letztlich beschreibt der Begriff Prolongation – zu Deutsch: Verlängerung – zwar denselben Sachverhalt, meint begrifflich aber eine Verlängerung des ursprünglichen Darlehens. Das ist wie dargestellt zumindest in den Fällen, in denen man seit Erstaufnahme des Darlehens Tilgungszahlungen geleistet hat, nicht ganz korrekt. Denn nach Ablauf von z.B. 10 Jahren wird ja dann nicht das ursprüngliche Darlehen verlängert, sondern der infolge der Tilgungsleistungen geringere Darlehenssaldo neu finanziert.

Das aber nur zur Erklärung. Unter dem Strich sprechen wir jedenfalls darüber, dass im Rahmen einer Immobilienfinanzierung nach Ablauf der Zinsbindungsfrist eine erneute Finanzierungsvereinbarung getroffen werden muss.

Dabei ist von weiterer Bedeutung, dass man mit der Folgefinanzierung nicht bis auf den letzten Drücker, also bis unmittelbar vor Ablauf der Zinsbindungsfrist warten sollte. Vielmehr kann man dieses Thema auch schon sehr rechtzeitig vor Ablauf der Zinsbindungsfrist in Angriff nehmen. Das kann auch schon z.B. 3 Jahre vor Ablauf der Zinsbindungsfrist der Fall sein. Wenn die aktuellen Zinsen sehr gut sind und nicht zu erwarten ist, dass sie noch günstiger werden könnten, kann es also durchaus Sinn machen, sich das historisch niedrige Zinsniveau auch schon sehr zeitig vor Ablauf der Zinsbindungsfrist zu sichern.

Ob das empfehlenswert ist, lässt sich natürlich verlässlich erst sagen, wenn man die tatsächlichen, vertraglichen und finanziellen Verhältnisse beleuchtet hat. Das sind dann unsere Hausaufgaben, die wir gerne machen, um die Voraussetzungen für wirtschaftlich sinnvolle und zukunftssichere Entscheidungen schaffen zu können.

Wer also vor der Situation steht, dass die Zinsbindung für eine vorhandene Finanzierung in ca. 3 bis 4 Jahren ausläuft, kann und sollte möglichst bald Kontakt mit uns aufnehmen, um gemeinsam zu klären, ob aktuell Hanldungsbedarf besteht.

Zu diesem Zweck könnt Ihr unser Terminbuchungstool nutzen, das Ihr unter diesem Beitrags findet. Ihr könnt bei uns ohne weitere Nachfrage ein erstes telefonisches Informationsgespräch mit einer Dauer von 30 Minuten buchen. Der Termin ist dann für Euch freigehalten und wird von Euch einfach gebucht, ohne dass Ihr auf eine Bestätigung warten müsst. Zum gewählten Termin rufen wir Euch dann an und klären, was wir für Euch tun können.

 

Klingt gut? Also dann: Jetzt Telefontermin buchen!

Anschlussfinanzierung / Prolongation

Diese Begriffe hat jeder vielleicht schon mal gehört. Aber was ist darunter eigentlich zu verstehen?

 

Anschlussfinanzierung

Wer erstmals eine Immobilienfinanzierung auf die Beine gestellt hat, durfte sich gleich mal entscheiden, ob er die Zinsen für eine Dauer, von 5, 10, 15 oder bis zu 30 Jahren fest vereinbaren wollte. Wenn man sich z.B. für eine 10-jährige Zinsbindung entschieden hatte, hieß das aber in der Regel nicht automatisch, dass nach diesen 10 Jahren auch das gesamte Darlehen komplett abbezahlt sein würde. Abhängig von der Höhe der sog. Tilungsquote wird nach den 10 Jahren in der Regel also ein Darlehenssaldo offen stehen. Und dann gilt es, diesen Darlehenssaldo erneut zu finanzieren. Das Ganze nennt man dann Anschlussfinanzierung.

Prolongation

Letztlich beschreibt der Begriff Prolongation – zu Deutsch: Verlängerung – zwar denselben Sachverhalt, meint begrifflich aber eine Verlängerung des ursprünglichen Darlehens. Das ist wie dargestellt zumindest in den Fällen, in denen man seit Erstaufnahme des Darlehens Tilgungszahlungen geleistet hat, nicht ganz korrekt. Denn nach Ablauf von z.B. 10 Jahren wird ja dann nicht das ursprüngliche Darlehen verlängert, sondern der infolge der Tilgungsleistungen geringere Darlehenssaldo neu finanziert.

Das aber nur zur Erklärung. Unter dem Strich sprechen wir jedenfalls darüber, dass im Rahmen einer Immobilienfinanzierung nach Ablauf der Zinsbindungsfrist eine erneute Finanzierungsvereinbarung getroffen werden muss.

Dabei ist von weiterer Bedeutung, dass man mit der Folgefinanzierung nicht bis auf den letzten Drücker, also bis unmittelbar vor Ablauf der Zinsbindungsfrist warten sollte. Vielmehr kann man dieses Thema auch schon sehr rechtzeitig vor Ablauf der Zinsbindungsfrist in Angriff nehmen. Das kann auch schon z.B. 3 Jahre vor Ablauf der Zinsbindungsfrist der Fall sein. Wenn die aktuellen Zinsen sehr gut sind und nicht zu erwarten ist, dass sie noch günstiger werden könnten, kann es also durchaus Sinn machen, sich das historisch niedrige Zinsniveau auch schon sehr zeitig vor Ablauf der Zinsbindungsfrist zu sichern.

Ob das empfehlenswert ist, lässt sich natürlich verlässlich erst sagen, wenn man die tatsächlichen, vertraglichen und finanziellen Verhältnisse beleuchtet hat. Das sind dann unsere Hausaufgaben, die wir gerne machen, um die Voraussetzungen für wirtschaftlich sinnvolle und zukunftssichere Entscheidungen schaffen zu können.

Wer also vor der Situation steht, dass die Zinsbindung für eine vorhandene Finanzierung in ca. 3 bis 4 Jahren ausläuft, kann und sollte möglichst bald Kontakt mit uns aufnehmen, um gemeinsam zu klären, ob aktuell Hanldungsbedarf besteht.

Zu diesem Zweck könnt Ihr unser Terminbuchungstool nutzen, das Ihr unter diesem Beitrags findet. Ihr könnt bei uns ohne weitere Nachfrage ein erstes telefonisches Informationsgespräch mit einer Dauer von 30 Minuten buchen. Der Termin ist dann für Euch freigehalten und wird von Euch einfach gebucht, ohne dass Ihr auf eine Bestätigung warten müsst. Zum gewählten Termin rufen wir Euch dann an und klären, was wir für Euch tun können.

 

Klingt gut? Also dann: Jetzt Telefontermin buchen!