Wenn wir unsere Kunden bei einem Neubauvorhaben oder dem geplanten Erwerb einer Bestandsimmobilie zum Thema Finanzierung betreuen, prüfen wir stets auch die Möglichkeit einer Inanspruchnahme von Förderdarlehen. Dabei spielt immer wieder das sog. Z15 Darlehen der baden-württembergischen L-Bank eine Rolle.
Z15 – Was ist das ?
Das Land Baden-Württemberg bietet aus Landesmitteln finanzierte zinsverbilligte langfristige Darlehen an. Die Zinssätze betragen ab 0,5% p.a. in der Basisförderung und ab 0,00% p.a. in der Zusatzförderung. (Bitte beachten Sie die Aktualisierungen weiter unten auf der Seite!)
Die Basisförderung unterstützt Familien dabei, ihr künftiges Eigenheim zu realisieren. Und im Bereich der energetischen Sanierung bestehender Altgebäude sowie im Zusammenhang mit dem Abbau bestehender Barrieren in Bestandsgebäuden wird die Zusatzförderung angeboten.
Wer wird gefördert ?
Das Programm sieht die Förderung
- von Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind,
- die in die Immobilie selbst einziehen wollen und
- noch nicht über eine eigene Immobilie verfügen und
- entweder bestimmtes Eigenkapital oder bestimmte Eigenleistungen nachweisen können,
vor.
Was wird gefördert ?
Gefördert werden zur Selbstnutzung der Bau oder Erwerb von Wohnhäusern und Eigentumswohnungen sowie Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen an bestehenden Immobilien zur Schaffung neuen Wohnraums. Die Immobilie muss sich in Baden-Württemberg befinden.
Wie sieht die Förderung aus ?
Im Rahmen der Basisförderung gibt es ein langfristiges Z 15-Darlehens mit 15-jähriger Zinsbindung und Zinsverbilligung. Darlehensgeber ist die L-Bank.
Welche Darlehenssummen stehen bereit ?
Die Höhe des Z15 Förderdarlehens richtet sich nach den Gesamtkosten für den Erwerb. Außerdem geht es um die Anzahl der vorhandenen minderjährigen Kinder. Sofern alle Voraussetzungen vorliegen, deckt das Darlehen in bestimmten Fällen sogar alle Gesamtkosten abzüglich Eigenkapital bzw. Eigenleistungen ab. Der maximale Darlehensbetrag beläuft sich z.B. bei 2 zu berücksichtigenden minderjährigen Kindern auf EUR 240.000.-.
Wie sehen die Z15 Konditionen aus ?
Für die Basisförderung ist grundsätzlich derjenige Zinssatz maßgeblich, der zum Zeitpunkt des Eingangs des Antrags bei der Förderstelle gilt. Aktuell (Stand 4. Mai 2018) gilt ein Nominal-Zinssatz von 0,5% p.a. bei 2% p.a. Tilgung und 15-jähriger Sollzinsbindung. Die Zinsverbilligung wird damit für 15 Jahre gewährt. 15 Monate tilgungsfrei. Bereistellungszinsen werden nicht berechnet.
Aktualisierung 29.10.2019: Nominal-Zinssatz aktuell liegt bei 0,25% p.a. .
Aktualisierung 03.04.2020: Nominal-Zinssatz aktuell liegt bei 0,00% p.a. .
Welche Eigenleistungen sind erforderlich ?
Je nach Absicherung der L-Bank werden Eigenleistungen (also Eigenkapital bzw. eigene Arbeitsleistung) mit einem Anteil von 15% bis 25% der Gesamtkosten gefordert. Das Eigenkapital muss dabei einen Anteil von mindestens 8,5% ausmachen. Unter bestimmten Umständen können fehlendes Eigenkapital bzw. die fehlende Möglichkeit zur Erbringung handwerklicher Eigenleistungen durch einen sog. Direktzuschuss ersetzt werden.
Und wie geht es weiter ?
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf ! Wir unterstützen Sie im Dschungel der Förderbedingungen. Hierzu ermitteln wir, ob bei Ihnen alle Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines Z15 Darlehens vorliegen. Wenn das der Fall ist, unterstützen wir Sie bei allen erforderlichen Antragstellungen.
Quelle Beitragsfoto: L-Bank Baden-Württemberg