Am 21. September 2018 fand auf Initiative der Bundesregierung der Wohngipfel 2018 statt. Auf diesem Gipfeltreffen aus Vertretern der Bundesregierung, den MinisterpräsidentInnen der Bundesländer, Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und einer Reihe weiterer Verbände aus dem “Bündnis für bezahlbares Wohnen” wurden einige Ergebnisse erzielt, die durch die Bundesregierung offiziell veröffentlicht worden sind.
Dabei geht es im Einzelnen um
- die Stärkung der sozialen Wohnraumförderung (Bundesmittel in Höhe von 5 Mrd. Euro im Zeitraum 2018 bis 2021);
- die Einführung des Baukindergeldes, das bereits seit dem 18. September 2018 rückwirkend zum 01.01.2018 beantragt werden kann;
- die Einführung einer Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau;
- Maßnahmen für den Mitarbeiterwohnungsbau im öffentlichen und privaten Sektor (hier will der Bund verstärkt eigene Projekte umsetzen);
- den Fortbestand und die Verbesserung der Wohnungsbauprämie;
- die Themen Klimaschutz und Energieeffizienz im Gebäudesektor;
- die Novellierung des Wohnungseigentumsrechts
und zahlreiche weitere Themen und Maßnahmen.
Zu den Ergebnissen im Bereich der angestrebten Sonderabschreibung gibt es zwei Protokollnotizen des Landes Baden-Württemberg.
Die offizielle Zusammenfassung zum Wohngipfel 2018 gibt es hier zum Nachlesen:
[pdf-embedder url=”https://finanzkanzlei-in-suedbaden.de/wp-content/uploads/2018/10/ergebnisse-wohngipfel-2018.pdf”]
Quelle: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Und hier die Protokollnotizen aus Baden-Württemberg:
[pdf-embedder url=”https://finanzkanzlei-in-suedbaden.de/wp-content/uploads/2018/10/protokollerklaerung-bw-wohngipfel-2018.pdf”]
Quelle: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat