Vorsroge und Patientenverfügung
Beim Thema Vorsorge geht es schon lange nicht mehr nur um die Sicherstellung einer ausreichenden Kranken- und Rentenversorgung für’s Alter. Vielmehr sind die Anforderungen an eine umfassende Vorsorge – unter anderem auch aufgrund der ständig steigenden Lebenserwartung – in den vergangenen Jahrzehnten ständig gestiegen und der Trend hält an. So geht es zum Beispiel im Bereich der Pflege – sei es häusliche Pflege oder stationäre Pflege – nicht mehr nur darum, wer die Pflegekosten trägt. Denn gerade im Bereich der Pflege kann es täglich zu Situationen kommen, in denen die pflegenden Person(en) Maßnahmen durchführen oder veranlassen müssen, die der Zustimmung des Betroffenen bedürfen. Kann der Betroffene aber selbst nicht mehr entscheiden, stellt sich sofort die Frage, wer denn für ihn entscheiden darf.
Haben Sie Vorsorge getroffen ?
Man denkt darüber in der Regel gar nicht oder ungern nach und sieht sich mit den drängenden Fragen oft erst konfrontiert, wenn „der Fall“ eingetreten ist:
Was passiert, wenn ich zum Beispiel aufgrund eines Unfallereignisses ärztlich behandelt werden muss und zeitweise nicht in der Lage bin, meine persönlichen Dinge und meine Vermögensangelegenheiten selbst zu regeln ?
Was passiert, wenn ich aufgrund körperlicher Gebrechen dauerhaft nicht mehr in der Lage bin, mich selbst um meine Angelegenheiten zu kümmern ?
Wer kann für mich entscheiden und handeln, wenn ich zum Beispiel an zunehmender Altersdemenz leide und ich deshalb nicht mehr in der Lage bin, selbst zu entscheiden und zu handeln ?
Vollmacht und Patientenverfügung
Gerade weil man davon zwar immer wieder hört, das aber aus welchen Gründen auch immer weniger auf seine eigene Person bezieht, ist das Thema „Vollmachten und Patientenverfügung“ unverändert hochaktuell und der Informationsbedarf erfahrungsgemäß sehr groß. Deshalb haben wir hierfür ein umfassendes Informationsangebot geschaffen, das alle Interessierten und Betroffenen anspricht und dazu beitragen soll, vorhandene Unklarheiten zu beseitigen sowie Wissenslücken zu schließen.
Wieso Vorsorge ?
Diese Frage klingt so einfach und löst bei vielen Betroffenen dennoch unverändert Ratlosigkeit aus:
Was passiert zum Beispiel, wenn Sie (noch) keine Vorsorge getroffen haben ?
Wer bestimmt, welche Person für Sie entscheiden und handeln darf ?
Wussten Sie, dass die Entscheidungsbefugnisse in diesen Fällen nicht automatisch auf Ehepartner oder sonstige nahe stehende Angehörige übergehen ?
Wussten Sie, dass in diesen Fällen im Zweifel ein Gerichtsbeschluss über die Anordnung Ihrer gesetzlichen Betreuung herbeigeführt werden muss ?
Wussten Sie, dass zum Betreuer in diesen Fällen auch Außenstehende berufen werden können ?
Was können Sie tun ?
Die Bedeutung und Reichweite der Bevollmächtigung von Verwandten, Bekannten oder anderen nahe stehenden Personen für den Fall der eigenen wie auch immer verursachten Handlungsunfähigkeit wird allgemein unterschätzt, kann aber durch rechtzeitige Planung und Absprachen mit nahe stehenden Personen sehr genau bestimmt und begrenzt werden. Solange man in der Lage ist, diese Dinge zu regeln, sollte man von dieser Möglichkeit daher Gebrauch machen. Letztlich kommt es auf die im Detail abgestimmten Formulierungen in Vollmachten und Verfügungen an, um die eigenen Vorstellungen auch für den Fall umsetzen zu können, dass man selbst – zeitweise oder dauerhaft – nicht mehr handlungsfähig ist.
Wie können wir Sie unterstützen ?
Dieses Thema bedarf systematischer individueller Analyse, sowohl hinsichtlich Ihrer persönlichen Situation, als auch bezogen auf sinnvolle Maßnahmen, die Ihren Anforderungen gerecht werden.
Wir informieren Sie darüber, welche Regelungsmöglichkeiten im Einzelnen bestehen und sinnvoll sein können.
Wir identifizieren mit Ihnen Ihren individuellen Handlungsbedarf.
Wir stellen Ihnen alle für Ihr Vorsorgepaket erforderlichen Maßnahmen vor.
Wir machen Ihnen konkrete Vorschläge zur Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen.
Wir sorgen dafür, dass die von Ihnen veranlassten Maßnahmen im Bedarfsfall unmittelbar zur Umsetzung kommen.
Selbstverständlich bieten wir selbst keine Rechtsberatung an. Soweit sich aber im Einzelfall der Bedarf nach Rechtsberatung zeigen sollte, ziehen wir mit der Thematik vertraute und erfahrene Rechtsanwälte hinzu, um Ihnen auch insoweit bestmögliche Lösungen vorschlagen zu können.
Nächste Schritte
Es lohnt sich daher, die Zeit zu investieren und unser Informationsangebot in Anspruch zu nehmen. Wir arbeiten in diesem Bereich partnerschaftlich mit der Deutschen Vorsorgedatenbank zusammen. Ausgewählte Mitglieder unseres Teams beschäftigen sich intensiv mit Ihrem Vorsorgebedarf und schnüren gemeinsam mit Ihnen Ihr sinnvolles Vorsorgepaket.