Das Mietrecht soll geändert werden: Die Bundesregierung hat gestern ihren Regierungsentwurf für ein Mietrechtsanpassungsgesetz veröffentlicht.
Folgende Änderungen bzw. Ergänzungen stehen an:
- Im Bereich der sog. Mietpreisbremse soll es künftig ein Auskunftsrecht des Mieters gegen den Vermieter dahingehend geben, auf welchen Betrag sich die Miete im vorangegangenen Mietvertrag belaufen hat.
- Außerdem soll es bei der Mietpreisbremse ein vereinfachtes sog. Rügerecht geben. Der Mieter muss seine Rüge dann nicht mehr detailliert begründen.
- In bestimmten Gebieten sollen Modernisierungskosten künftig für die Dauer von 5 Jahren nur noch mit 8% p.a. statt bisher 11% p.a. umgelegt werden können.
- Die Berechnung der umlagefähigen Modernisierungskosten soll bei einem Modernisierungsaufwand von bis zur EUR 10.000.- vereinfacht werden.
- Die Möglichkeit, anstehende Modernisierungsmaßnahmen zum Zwecke der Kündigung zu “verwenden”, soll erschwert werden.
Den kompletten Entwurf, Stand 05.09.2018, können Sie hier bei uns nachlesen: