Das kürzlich verabschiedete Klimapaket der Bundesregierung ist in aller Munde. Wir hören von Politik und Verbänden (z.B. aus Industrie und Umwelt) viele Aussagen und Meinungen. Ihnen allen ist gemeinsam, dass sie wenig konkrete Informationen vermitteln, sondern meist abstrakte Statements mit – zwangsläufig – globalem Charakter enthalten.

Wir möchten uns an dieser Diskussion nicht beteiligen. Vielmehr haben wir uns das ganze Paket mal genauer angeschaut und ermittelt, was dieses Klimapaket für den Bau- und Immobiliensektor konkret bedeutet.

Übrigens: Am Ende dieses Beitrags finden Sie das komplette Eckpunktepapier der Bundesregierung zum Klimapaket 2019 in vollem Wortlaut.—

Also mal der Reihe nach:


Einführung CO2-Bepreisung

So viel haben wir schon mal verstanden: Es wird ein Handelssystem geben, in dem sog. CO2-Zertifikaten ge-/verkauft oder (v)ersteigert werden können. Grundlage wird eine von der Bundesregierung herausgegebene CO2-Bepreisung für die Sektoren Verkehr (übrigens ohne Luftverkehr!)  und Wärme sein.

Diese Maßnahme wird mit Sicherheit zu Preissteigerungen im Bereich der fossilen Energien führen. Für die Bereiche Bauen und Wohnen betrifft das dann insbesondere die Kosten für Heizöl und Erdgas, ggf. auch Diesel.

Für den Zeitraum ab 2026 wird eine maximale Emissionsmenge fixiert, die dann von Jahr zu Jahr reduziert wird.

Und was passiert mit den Einnahmen? Dazu sagt die Bundesregierung, derzeit noch sehr allgemein: “Alle zusätzlichen Einnahmen aus der CO2-Bepreisung kommen den oben genannten Klimaschutzfördermaßnahmen zu Gute oder werden als Entlastung den Bürgern zurückgegeben“.


Senkung der Stromkosten

Hier wird es dann schon konkreter: Die Stromkosten sollen sinken. Hierzu sollen Einnahmen aus dem Handel mit CO2-Zertifikaten verwendet werden. Die Mittel sollen in die EEG-Umlage und andere Netzentgelte, Umlagen und Abgaben fließen. Diese Positionen soll der Stromverbraucher dann nicht mehr bezahlen müssen, soweit sie von den zugeteilten Einnahmen aus dem CO2-Handel gedeckt werden. Wie und wann das konkret passieren wird, ist wohl noch nicht geklärt. Allerdings wird die EEG-Umlage ab 2021 grundsätzlich gesenkt, mit entsprechender Auswirkung auf den Strompreis ab 2022.


Wohngeldbezieher und Mieter

Aufgrund der zwangsläufig steigenden Heizkosten soll das Wohngeld um 10% erhöht werden, um soziale Härten zu vermeiden. Im Mietrecht wird es möglicherweise (wird noch geprüft) Regelungen geben, die eine begrenzte Umlage der CO2-Bepreisung ermöglichen. Auf diese Weise sollen Mieter zu sparsamem Heizen und Vermieter zur Investition in neue Heizsysteme und energetische Sanierungen animiert werden. Wobei Letzteres – das sei der Vollständigkeit halber angemerkt – dann ja möglicherweise wieder Mieterhöhungen auslösen kann.


Gebäude im Klimapaket

Derzeit entfallen in Deutschland 14% der CO2-Emissionen = ca. 120.000.000 Tonnen / Jahr auf den Gebäudesektor. Der CO2-Ausstoß im Gebäudesektor soll bis 2030 auf max. 72.000.000 Tonnen / Jahr reduziert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, werden Ordnungsmaßnahmen (also verbindliche gesetzliche Regelungen) und Fördermaßnahmen (z.B. KfW) ergriffen. Als Maßnahmen, die uns als Bürger unmittelbar betreffen, sind im Einzelnen vorgesehen (nachzulesen ab Seite 6 des Eckpunktepapiers) :


Verkehr im Klimapaket

Die für diesen Bereich geplanten Maßnahmen haben zwar nicht unmittelbar etwas mit den Bereichen Bauen und Wohnen zu tun. In einigen Teilbereichen wirken sich diese Maßnahmen aber durchaus auch auf Bauen und Wohnen aus, weshalb wir sie hier kurz erwähnen:

Diese Maßnahmen können eine Rolle spielen für die Wohnortwahl von Berufspendlern ebenso, wie für die Wohnortwahl unter dem Gesichtspunkt der Erreichbarkeit von Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche. Und grundsätzlich können diese Maßnahmen natürlich die allgemeine Qualität der Infrastruktur eines Wohnorts bestimmen.


Das Klimapaket im Detail

Auch in weiteren Bereichen sind einzelne Maßnahmen vorgesehen, die für uns als Bürger unmittelbar von Bedeutung sein können. Dies gilt z.B. für den Bereich der Vermeidung von Lebensmittel-Abfällen und für den geplanten Ausbau der Batteriezellenforschung und -produktion. Beides Segmente, die uns alle betreffen können.

Wer sich das Klimapaket 2019 im Detal anschauen möchte, kann das hier tun: Lesen Sie selbst !

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Quelle: Bundesregierung