Quartal – der Taktgeber für Berichte und Auswertungen

Ein Quartal bezeichnet einen Zeitraum von drei Monaten, also ein Vierteljahr. Ein Geschäftsjahr besteht aus vier Quartalen:

  • Q1: Januar bis März

  • Q2: April bis Juni

  • Q3: Juli bis September

  • Q4: Oktober bis Dezember

In der Finanzierungsvermittlung dienen Quartale als Grundlage für Auswertungen, Zielvorgaben und Leistungsanalysen. Vor allem bei Selbstständigen prüfen Banken und Vermittlungsplattformen beispielsweise, wie viel Kreditvolumen im jeweiligen Quartal vermittelt wurde, wie viele Anträge gestellt oder genehmigt wurden und welche Umsätze oder Provisionen erzielt werden konnten. Auch die Zielerreichung einzelner Vermittler oder Teams wird oft quartalsweise bewertet.

Quote – Kennzahlen, die Leistung und Erfolg sichtbar machen

Eine Quote beschreibt immer ein Verhältnis oder einen prozentualen Anteil. In der Finanzierungsvermittlung gibt es verschiedene Quoten, die wichtige Einblicke in die Arbeit eines Vermittlers oder einer Organisation geben:

  • Abschlussquote: Verhältnis zwischen eingereichten Finanzierungsanfragen und tatsächlich abgeschlossenen Finanzierungen.

  • Genehmigungsquote: Anteil der vom Kreditgeber bewilligten Anträge an allen eingereichten Fällen.

  • Eigenkapitalquote: Anteil des Eigenkapitals am gesamten Finanzierungsvolumen – besonders relevant in der Baufinanzierung.

  • Provisionsquote: Anteil der Provision, die der Vermittler im Verhältnis zum vermittelten Volumen erhält.

Diese Kennzahlen helfen, die Leistungsfähigkeit und Effizienz von Vermittlungsprozessen zu bewerten. Eine hohe Abschlussquote zeigt beispielsweise eine gute Beratung und passgenaue Vermittlung.

Qualifizierung – Grundlage für Vertrauen und rechtssichere Beratung

Unter Qualifizierung versteht man die fachliche Eignung, Ausbildung oder Zertifizierung einer Person für eine bestimmte Tätigkeit. In der Finanzierungsvermittlung ist sie gesetzlich vorgeschrieben.

Wer Baufinanzierungen oder Kredite vermitteln möchte, benötigt eine Erlaubnis nach § 34i Gewerbeordnung (GewO). Diese setzt nachweisbare Sachkunde voraus, die in der Regel durch eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) belegt wird. Dazu kommen Anforderungen an Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und regelmäßige Weiterbildung.

Die Qualifizierung stellt sicher, dass Finanzierungsvermittler ihre Kunden kompetent, transparent und gesetzeskonform beraten können. Sie bildet die Basis für Vertrauen – sowohl seitens der Kunden als auch der Finanzinstitute, mit denen Vermittler zusammenarbeiten.