Die CORONA-Hilfen – u.a. auch die CORONA Soforthilfe – des Bundes und der Länder sind in aller Munde. Teilweise geht es dabei um besondere Kreditmittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), teilweise – auf Länderebene – um sog. Soforthilfeprogramme, mit denen vor allem kleineren Unternehmen unbürokratisch und schnell bestimmte, nicht rückzahlbare Beträge zur Verfügung gestellt werden sollen, um die schlimmsten Engpässe überwinden zu können.

Auch das Land Baden-Württemberg hat ein entsprechendes Programm aufgelegt. Die Antragstellung hat ausschließlich online zu erfolgen. Das entsprechende Antragsformular können Sie sich hier auf dieser Seite anschauen.

Wir können uns vorstellen, dass Sie als betroffene und möglicherweise antragsberechtigte Kleinunternehmer derzeit andere Dinge zu tun haben, als sich im Förder- und Antragsdschungel zurecht zu finden.

Deshalb unterstützen wie Sie gerne bei der Beantragung der Fördermittel!

Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf und lassen Sie uns einen Online-Termin vereinbaren, in dem wir Ihre Rahmenbedingungen abklopfen und gemeinsam den Antrag zur Einreichung vorbereiten.

Nutzen Sie hierzu gerne unseren Rückrufservice, schicken Sie uns einfach eine Kontaktanfrage, schicken Sie uns eine Email oder rufen Sie uns unter 07631/9357970 an.

Wir kümmern uns!

 

 

 

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“Die CORONA Soforthilfe des Landes Baden-Württemberg ist für kleine Unternehmen ein wichtiges Mittel, um CORONA-bedingte Liquiditätsengpässe relativ unbürokratisch und schnell zu überwinden. 

Wir von der Finanzkanzlei in Südbaden unterstützen die Unternehmen jederzeit gerne bei der Klärung der Antragsvoraussetzungen und bei der Beantragung der Fördermittel”

Stefan Keller
Geschäftsführer