Unser Kooperationspartner BRM GmbH aus Heitersheim informiert aktuell über “Brandschutz im Betrieb” – ein Thema, auf das nicht oft genug hingewiesen werden kann:


Brandschutz ist per Gesetz Chefsache!

Wussten Sie, dass jeder Arbeitgeber gemäß ASR A2.2 (das sind die Technischen Regeln für Arbeitsstätten) Brandschutzhelfer benennen muss bzw. haben Sie in Ihrem Betrieb bereits eine ausreichende Zahl an Brandschutzhelfern ausgebildet ?

Jeder Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen. Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z. B. Büronutzung) in der Regel ausreichend.


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Brandschutzhelfer – Was ist das ?

Brandschutzhelfer sind besonders auf die Belange des betrieblichen vorbeugenden Brandschutzes ausgebildete Personen. Ziel der Ausbildung sind der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten.


BRM Brandschutz GmbH Heitersheim LogoWeitere Informationen hierzu und Termine für die Brandschutzhelfer-Ausbildung können Sie direkt bei unserem Kooperationspartner, der BRM GmbH bzw. der Brandschutz Akademie Baden-Württemberg mit Sitz in Heitersheim erhalten. Nehmen Sie hierzu gerne direkten Kontakt mit der BRM GmbH auf.

Bei weitergehendem Interesse sollten Sie sich außerdem den 11. Oktober 2018 in Ihrem Terminkalender vormerken. An diesem Tag findet im Europa Park Rust der

5. Freiburger Brandschutztag

statt, der von der BRM GmbH und der Brandschutzakademie Baden-Württemberg mit Unterstützung des Europa Parks Rust veranstaltet wird.

Außerdem weisen wir darauf hin, dass wir natürlich sowohl im privaten, als auch im gewerblichen Bereich für die Finanzierung von Brandschutzmaßnahmen zur Verfügung stehen: Egal, ob es um die Nachrüstung einer bestehenden Immobilie oder um die besondere Berücksichtigung von Brandschutzbelangen im Neubau geht: Bei Bedarf nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir kümmern uns, versprochen ! Wie gesagt, gerne in Kooperation mit der BRM GmbH.