Die Große Koalition hat sich auf ein abschließendes Konzept für das Baukindergeld geeinigt. Ist schon eine besondere Situation: Es sollte ab dem 1. August 2018 beantragt werden können, Antragsformulare gibt es aber noch nicht. Es existiert hierzu nämlich auch noch keine gesetzliche Regelung. Und gleichzeitig wurde bereits als verbindlich veröffentlicht, dass Anträge auch rückwirkend zum 1. Januar 2018 gestellt werden können. Also gehen wir mal davon aus, dass das alles auch so kommt.
Grundsätzliches zum Baukindergeld
- Das Baukindergeld wird im Jahr 2018 eingeführt. Es kann rückwirkend zum 01.01.2018 beantragt werden.
- Gefördert werden ausschließlich Kauf-/Bauvorhaben nach dem 01.01.2018. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um einen Neubau oder um eine Bestandsimmobilie handelt.
- Beim Baukindergeld handelt es sich um eine staatliche Förderung, die als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt wird.
- Die Auszahlung wird voraussichtlich nicht in einem Betrag erfolgen, sondern fortlaufend entweder monatlich oder jährlich.
- Entgegen zwischenzeitlichen Planungen wird es keine objektbezogene Wohnflächenbegrenzung geben.
Wer wird gefördert ?
- Gefördert werden Familien mit mindestens einem Kind, die zum ersten Mal eine Immobilie erwerben/errichten.
- Das zu versteuernde Familieneinkommen darf EUR 75.000.- jährlich nicht übersteigen. Die Einkommensgrenze erhöht sich um EUR 15.000.- je weiteres Kind.
- Maßgebend für die Prüfung der Einkommensgrenzen sind die Einkommensverhältnisse der letzten 2 Kalenderjahre vor Antragstellung.
- Wird die Einkommensgrenze überschritten, besteht kein Anspruch auf Gewährung von Baukindergeld.
Wie hoch wird das Baukindergeld sein ?
- Das Baukindergeld wird sich auf EUR 1.200.– jährlich je Kind belaufen.
- Es wird für die Dauer von max. 10 Jahren gewährt.
- Die zu berücksichtigenden Kinder müssen bei Antragstellung minderjährig sein.
- Die Kinder müssen mit den Eltern in einem Haushalt leben.
- Für die zu berücksichtigenden Kinder muss ein Kindergeldanspruch bestehen.
- Eine Begrenzung der Regelungen zum Baukindergeld auf eine maximale Anzahl von Kindern ist nicht vorgesehen.
Die Antragstellung
- Anträge auf Gewährung von Baukindergeld sollen demnächst – auch rückwirkend zum 01.01.2018 – gestellt werden können.
- Antragstellungen sind bis zum 31.12.2020 möglich.
- Derzeit ist noch unklar, ab wann die Antragstellung exakt möglich sein soll.
- Unklar ist auch, bei welcher Stelle man das Baukindergeld beantragen kann. Im Gespräch ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Was bedeutet das für eine Immobilienfinanzierung ?
- Nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass das Baukindergeld nicht auf einen Schlag ausbezahlt werden wird, kann es nicht als Eigenkapital berücksichtigt werden.
- Die fortlaufende Gewährung für die Dauer von 10 Jahren kann bei jährlicher Auszahlung aber sinnvollerweise im Bereich der Tilungsplanung – im Speziellen bei der Vereinbarung von Sondertilgungsmöglichkeiten – berücksichtigt werden.
- Sollte das Baukindergeld monatlich zur Auszahlung kommen, lässt es sich natürlich bei Ermittlung einer möglichen im Sinne von darstellbaren monatlichen Annuitätenrate für Zins und Tilgung einplanen.
Sonstiges
- Für Familien mit Kindern, die eine Immobilie kaufen oder errichten wollen und ihren Wohnsitz in Bayern haben, wird es ab September 2018 das Baukindergeld Bayern Plus geben. Es beläuft sich je Kind auf EUR 300.– jährlich und wird ebenfalls für die Dauer von 10 Jahren gewährt.
- In Bayern wird es für die Anschaffung einer Immobilie außerdem eine einmalige Eigenheimzulage von EUR 10.000.– geben. Diese Eigenheimzulage kann nicht nur von Familien, sondern auch von kinderlosen Paaren oder Alleinstehenden beantragt werden.
Und jetzt ?
Soweit insbesondere die Eckpunkte der Antragsverfahren nicht abschließend geklärt sind, werden wir dran bleiben und über Neuigkeiten an dieser Stelle und/oder auf unserer Facebook-Seite informieren. Im Übrigen behalten wir für unsere Kunden den Überblick im gesamten „Dschungel“ der Fördermöglichkeiten. Interessenten können selbstverständlich jederzeit gerne Kontakt mit uns aufnehmen.