Die Große Koalition hat sich auf ein abschließendes Konzept für das Baukindergeld geeinigt. Ist schon eine besondere Situation: Es sollte ab dem 1. August 2018 beantragt werden können, Antragsformulare gibt es aber noch nicht. Es existiert hierzu nämlich auch noch keine gesetzliche Regelung. Und gleichzeitig wurde bereits als verbindlich veröffentlicht, dass Anträge auch rückwirkend zum 1. Januar 2018 gestellt werden können. Also gehen wir mal davon aus, dass das alles auch so kommt.

Grundsätzliches zum Baukindergeld

Wer wird gefördert ?

Wie hoch wird das Baukindergeld sein ?

Die Antragstellung

Was bedeutet das für eine Immobilienfinanzierung ?

Sonstiges

Und jetzt ?

Soweit insbesondere die Eckpunkte der Antragsverfahren nicht abschließend geklärt sind, werden wir dran bleiben und über Neuigkeiten an dieser Stelle und/oder auf unserer Facebook-Seite informieren. Im Übrigen behalten wir für unsere Kunden den Überblick im gesamten „Dschungel“ der Fördermöglichkeiten. Interessenten können selbstverständlich jederzeit gerne Kontakt mit uns aufnehmen.